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Sonderurlaub

Sonderurlaub für Angehörige

Verstirbt ein Mensch, dann brauchen nahe Angehörige alle Kraft und auch Zeit, um mit dem Verlust und den Veränderungen umzugehen. Darüber hinaus muss die Bestattung organisiert werden. Der Gesetzgeber hat das – zumindest in Ansätzen – berücksichtigt. So ist offiziell geregelt, dass unmittelbar Betroffenen Urlaub zusteht. Die Zahl der Urlaubstage ist aber nicht festgelegt.

Es gelten Richtwerte:

Beim Tod eines Elternteils, des Ehepartners oder eines Kindes haben die Hinterbliebenen in der Regel Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub.

Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber.