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Testament

Den letzten Willen formulieren

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was einmal mit Ihrem Erbe geschehen soll? Wenn Sie bestimmte Wünsche haben, ist es sinnvoll, sie rechtzeitig in Worte zu fassen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen, Datum und Ort angeben und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Sollte sich Ihre Entscheidung noch einmal ändern, kann das aufgesetzte Testament jederzeit korrigiert werden.

Ein Anwalt oder Notar kann Sie verbindlich beraten und Ihr Testament rechtssicher ausformulieren. Dies ist natürlich nicht kostenlos, bietet sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten oder späterer Streitigkeiten an.

Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.