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Um auch in Notfällen und bei unvorhersehbaren Ereignissen vorbereitet zu sein, empfehlen wir, zusätzlich zur Bestattungsvorsorge weitere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.
Die Medizin hält heutzutage enorm viele Möglichkeiten, auch im Bereich lebensverlängernder Maßnahmen, bereit. Nicht jeder möchte diese auch im Falle eines Falles vollumfänglich für sich in Anspruch nehmen.
Die in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche für die medizinische Versorgung bewahren die Selbstbestimmung und entlasten die nächsten Angehörigen und Ärzte, falls der Patient seinen Willen nicht mehr eindeutig äußern kann.
Formulieren Sie Ihre Wünsche dabei möglichst genau und eindeutig, damit später keine Unklarheiten entstehen. Fachkundige Unterstützung bieten in der Regel die Hausärzte. Auch sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen halten und dieses Dokument gut zugänglich aufbewahren.
Nützliche Hinweise und Vorlagen finden Sie hier.
Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine der schwierigsten, die Hinterbliebene treffen sollen, wenn dies nicht mit einem Organspendeausweis oder einer dies ausschließenden Erklärung eindeutig festgelegt wurde.
Jeder Einzelne sollte sich für die Entscheidung Zeit nehmen, ob er mit einer Organspende gegebenenfalls anderen die Hoffnung auf einen Neuanfang ermöglichen möchte. Ebenso wie eine vorhandene Patientenverfügung oder ein vorliegendes Testament garantiert das Führen eines Organspendeausweises, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Liegt kein Organspendeausweis oder eine andere Erklärung vor, müssen im Falle Ihres Todes Ihre Angehörigen über eine mögliche Organspende entscheiden.
Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie hier.
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie wichtige Entscheidungen zu treffen. Sollten Sie einmal nicht mehr selbst in der Lage sein, Bank- oder Vermögensgeschäfte sowie Verträge abzuschließen oder zu kündigen, kann dies mit der Benennung einer Vertrauensperson in der Vorsorgevollmacht geregelt werden.
Es empfiehlt sich die Kombination mit einer Patientenverfügung, um gegebenenfalls auch eine Person für gesundheitliche Entscheidungen zu benennen.
In der folgenden Broschüre finden Sie alle wesentlichen Infos dazu,